FAA erlaubt Filmemachern die Nutzung von Drohnen

In der letzten Woche gab die Federal Aviation Administration (FAA) bekannt, dass Filmemacher in den USA nun offiziell unbemannte Luftfahrzeuge aka Drohnen für die Kameraarbeit nutzen dürfen. So erhalten zunächst einmal sechs Unternehmen Zugriff auf das United States' National Airspace System. Mit der Freigabe gehen jedoch ein paar Beschränkungen einher. So dürfen die Drohnen eine Flughöhe von rund 120 Metern nicht überschreiten und müssen sich zudem immer Sichtfeld der steuernden Person und innerhalb eines geschlossenen Sets befinden. Eine Anmeldung im Vorfeld der Nutzung ist ebenfalls notwendig.

Durch die Nutzung der Drohnen versprechen sich Filmemacher schönere und kreativere Kameraperspektiven. Einen Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen gab es bereits schon bei einigen internationalen Produktionen wie Skyfall oder den Harry-Potter-Filmen. Für die FAA gilt es vor allem als wichtiger Schritt bei der zivilen Nutzung von Drohnen.

Wer sich ein Bild von den kreativen Möglichkeiten machen möchte, dem sei der Kurzfilm Sparked vom Cirque du Soleil ans Herz gelegt. Hier wird eindrucksvoll gezeigt, wie sich sogenannte Quadcopters in einem Film nutzen lassen.

SPARKED: A Live Interaction Between Humans and Quadcopters

Regeln für Kommentare:

1. Seid nett zueinander.
2. Bleibt beim Thema.
3. Herabwürdigende, verletzende oder respektlose Kommentare werden gelöscht.

SPOILER immer mit Spoilertag: <spoiler>Vader ist Lukes Vater</spoiler>

Beiträge von Spammern und Stänkerern werden gelöscht.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren.
Ein Konto zu erstellen ist einfach und unkompliziert. Hier geht's zur Anmeldung.