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Die Urheberrechts-Klage von Paramount und CBS gegen den unabhängig produzierten, millionenschweren Star-Trek-Film Axanar geht in die nächste Runde. Im Dezember 2015 haben die Firmen Klage eingereicht, mit Begründung, es handle sei dabei um eine Urheberechtsverletzung. Dabei wollen sie eine einstweilige Verfügung erwirken und fordern Schadensersatz.
Letzten Monat hat die Anwaltskanzlei "Winston & Strawn", die das Team von Axanar Productions vertritt und auf Schutzrechtsverletzung spezialisiert ist, Paramount und CBS aufgefordert, erst einmal zu belegen, welche der Star-Trek-Episoden und/oder Filme durch Axanar genau verletzt würden.
Durch die vielen Serien und Filme, die in unterschiedlichen Epochen und verschiedenen Orten des Star-Trek-Universums spielen, gäbe es keine klar erkennbare Linie, die zeigt, wo eine Schutzverletzung beginnt. Hier müssen die Eigentümer das Star-Trek-Universum juristisch aufarbeiten und definieren. Desweiteren sollten Paramount und CBS, die sich das Eigentumsrecht von Star Trek teilen, genau erklären und belegen.
Man hat um Belege gebeten, hier sind sie: Paramount nun ein 48 Seiten umfassendes Dokument vorlegt, in dem alle strittigen Punkte aufgelistet sind. Zu der Auflistung gehören die allgemeine Thematik, aber auch viele Details, wie das Logo der Vereinten Föderation der Planeten, allemöglichen Kostüme, die spitzen Ohren der Vulkanier, die Nutzung der Sternzeit, der Einsatz von Trek-Technik wie der Warp-Antrieb, Phaser oder das Konzept des Beamens. Auch die klingonische Sprache wird in den Urheberrechtsstreit mit einbezogen.
Außerdem wird ein Zitat von Axanar-Produzent Alec Peters herangezogen, der in einem Interview im Februar sagte, Axanar verletze das Urheberrecht viel weniger als andere Trek-bezogene Produktionen und damit praktisch schon seine Schuld eingesteht.
Es liegt nun wieder an Axanar Productions, alle dieser Punkte zu widerlegen oder anzufechten. Wohin die Reise in diesem Rechtsstreit geht, der bald recht absurde Formen annehmen könnte, ist völlig offen.